Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - I-23 U 164/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3767
OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - I-23 U 164/05 (https://dejure.org/2007,3767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2007 - I-23 U 164/05 (https://dejure.org/2007,3767)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - I-23 U 164/05 (https://dejure.org/2007,3767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung einer Werklohnforderung für Fliesenarbeiten nach vorzeitiger Kündigung des Bauvertrages

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; BGB § ... 288; ; BGB § 472; ; BGB § 631; ; BGB § 634 Abs. 4; ; BGB § 635; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 826; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2 Satz 1; ; VOB/B § 9 Nr. 3 Satz 1; ; VOB/B § 13 Nr. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2 a.F.; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2; ; ZPO § 156; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BRAGO § 118; ; BRAGO § 118 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288; BGB § 631; BGB § 634 Abs. 4; ZPO § 287
    Zur Werklohnklage nach einer beiderseitigen Kündigung des Bauvertrages über ein luxuriöses Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - Anforderungen an eine prüffähige Kündigungsabrechnung - Zum gerichtliches Schätzungsermessen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Minderungsberechnung bei optischen Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fliesenleger: Keine Austauschpflicht bei zunächst nicht erkennbaren Schönheitsfehlern

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fliesenleger: Keine Austauschpflicht bei zunächst nicht erkennbaren Schönheitsfehlern

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Optischer Mangel - Neuherstellung oder Minderung?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht: Fliesenleger: Keine Austauschpflicht bei zunächst nicht erkennbaren Schönheitsfehlern

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Neuherstellung des Werks aufgrund optischer Mängel bei einem unverhältnismäßig hohen Aufwand

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Minderungsberechnung bei optischen Mängeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Vor Gericht und auf hoher See": Minderungsberechnung bei optischen Mängeln (IBR 2009, 24)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 364
  • MDR 2010, 366
  • BauR 2009, 1317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 23 U 164/05
    Kosten für die Erstellung von Gutachten sind danach erstattungsfähig, wenn sie erforderlich sind, um geeignete Mängelbeseitigungsmaßnahmen zu belegen und auch, soweit sie zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig erscheinen (BGH NJW-RR 1999, 813; Kniffka, ibr-online Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 24.10.2006, § 637 BGB Rdn. 37; Werner Pastor, Der Bauprozess, 12.Aufl., 2007, Rdnr. 159 ff.).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 23 U 164/05
    (Auch wenn es auf Grund der Klageabweisung aus sonstigen Gründen nicht darauf ankommt, sei erwähnt, dass nach der Rechtsprechung des BGH auch die 1. Rechnung des Klägers prüffähig ist. Der Auftraggeber darf sich nicht auf die fehlende Prüffähigkeit einer Rechnung berufen, wenn seine Kontroll- und Informationsinteressen auch ohne Vorlage einer prüffähigen Rechnung gewahrt sind. Der Auftraggeber handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er sich auf die fehlende Prüffähigkeit einer Schlussrechnung beruft, obwohl er des ihm durch die Prüffähigkeit garantierten Schutzes nicht bedarf. Das ist dann der Fall, wenn der Auftraggeber die Rechnung geprüft hat, BGH BauR 2004, 316 f. Sowohl die Rechnung vom 08.03.2001 als auch die Rechnung vom 18.11.2003 wurden aber von den Beklagten umfassend geprüft und im einzelnen bemängelt und gekürzt.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01

    Voraussetzungen der Hinweispflicht des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 23 U 164/05
    Die Anmeldung mündlicher Bedenken kann die Haftung des Unternehmers für Baumängel nur dann ausschließen, wenn sie gegenüber dem richtigen Adressaten und so eindeutig geltend gemacht wird, dass diesem die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird (vl. BGH BauR 1978.54; OLG Düsseldorf, BauR 2004, 99,100, Werner/Pastor, aaO, Rdnr. 1524).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 22 U 93/18

    Auf förmliche Abnahme kann konkludent verzichtet werden!

    Dies ist anhand von Art und Umfang des Mangels sowie seiner konkreten Auswirkungen nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1992, VII ZR 185/90, juris; BGH, Urteil vom 26.02.1981, VII ZR 287/79, juris), auf Seiten des Auftraggebers sowohl objektiv anhand der Verkehrsauffassung über die Bedeutung des in Rede stehenden Mangels als auch subjektiv anhand des konkreten Interesses an einem insoweit mangelfreien Werk und auf Seiten des Auftragnehmers anhand des Aufwandes für die Mängelbeseitigung und eines etwaigen Verschuldens (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, I-23 U 164/05, juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 32/13

    AN leistet trotz fehlender Planung: Kein Mitverschulden des AG!

    Wird zudem die Funktionsfähigkeit des geschuldeten Werks entscheidend (im Sinne von "spürbar") beeinträchtigt (d.h. liegen nicht nur geringfügige Maßdifferenzen, Schönheitsfehler etc. vor), kann eine Mängelbeseitigung regelmäßig nicht wegen "hoher Kosten" verweigert werden (vgl . BGH, Urteil vom 10.11.2005, VII ZR 64/04, BauR 2006, 377; BGH, Urteil vom 04.07.1996, VII ZR 24/95, BauR 1996, 858; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, I-23 U 164/05, BauR 2009, 1317; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2238 mwN in Fn 28).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 93/14

    Gewährleistungsansprüche aus Bauvertrag: Vorliegen eines dem Unternehmer

    Die Bedenken müssen so eindeutig geltend gemacht werden, dass dem Auftraggeber die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird (BGH, Urteil vom 10. April 1975 - VII ZR 183/74, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06, BauR 2008, 396, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 23 U 164/05, juris Rn. 118; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 2013 - 23 U 185/11, juris Rn. 102; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 2046; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 23 U 43/17

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Durchführung von Rohbauarbeiten; Unzumutbare

    Erheblich ist die Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der Leistung, wenn der Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben ist (OLG Düsseldorf Urt. v. 18.12.2007 - 23 U 164/05, BeckRS 2008, 26560, beck-online).
  • OLG Celle, 29.11.2023 - 4 U 126/22

    Grundsatz der fachgleichen Begutachtung gilt auch in Bauprozessen!

    Insoweit ist die Betrachtung durch einen typischen Normalnutzer maßgeblich und nicht die eines sachverständig geschulten Auges mit besonderer Aufmerksamkeit für etwaige Mängel (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2007 1-23 U 164/05; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 9. März 2004 - 7 U 342/03 - 71).
  • LG Münster, 13.06.2016 - 10 O 36/15

    Granitfliesen mangelhaft - Schadensersatzanspruch

    So hat das OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.12.2007, Az. I-23 U 164/05, 23 U 164/05 - Juris Rn. 122) entschieden, dass, falls die optischen Beeinträchtigungen einem außen stehenden Betrachter nur auffallen, wenn er ausdrücklich darauf hingewiesen wird, so soll das Interesse des Auftraggebers an einer Neuherstellung des Werks entsprechend der vertraglichen Vereinbarung als verhältnismäßig gering zu bewerten sein (s. a. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.02.2008, Az. 15 U 5/07, Rn. 23 - Juris; LG Deggendorf, Urt. v. 03.04.2007, Az. 3 O 370/06, Rn. 15 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht